LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 23.04.2018
L 4 AS 609/14
Normen:
SGB II § 16 Abs. 1; SGB II § 16 Abs. 2; SGB III § 45; SGB III § 44 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 21.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 699/12

Förderung aus einem Vermittlungsbudget zum Erwerb eines KfzZweistufige Prüfung der AnspruchsvoraussetzungenAnspruch dem Grunde nach und Umfang der zu erbringenden Leistungen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.04.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 609/14

DRsp Nr. 2018/10176

Förderung aus einem Vermittlungsbudget zum Erwerb eines Kfz Zweistufige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen Anspruch dem Grunde nach und Umfang der zu erbringenden Leistungen

1. Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget muss zweistufig geprüft werden.2. Die erste Stufe betrifft den Anspruch dem Grunde nach und umfasst die persönlichen Voraussetzungen, d.h. die Zugehörigkeit zum Kreis der Anspruchsberechtigten, die Leistungsart, die sachlichen Voraussetzungen, d.h. den Förderzweck der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, die Notwendigkeit der Förderung und ggf. die Unterstützung der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele. 3. Im zweiten Schritt sind der Umfang der zu erbringenden Leistungen, insbesondere deren Angemessenheit und die negativen Anspruchsvoraussetzungen, der Vorrang gleichartiger Leistungen des Arbeitgebers, der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts und das Aufstockungs- und Umgehungsverbot sowie das Ermessen des Leistungsträgers zu prüfen.