Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.08.2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um finanziellen Ausgleich von sog. Vorgriffsstunden, die von der Klägerin im Schuljahr 1998/1999 geleistet wurden.
Die am 01.05.1955 geborene Klägerin ist seit dem 18.08.1997 als angestellte Lehrerin bei dem beklagten Land beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien richtet sich entsprechend dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 26.08.1997 nach dem Bundesangestelltentarifvertrag mit den
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