Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung zusätzlicher Entgelte im Rahmen des
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