Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 6. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt bezüglich des als Arbeitsunfall anerkannten Ereignisses vom 17. Mai 2014 die Feststellung weiterer Gesundheitsschäden und die Gewährung einer Verletztenrente.
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