SG Leipzig, vom 26.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RS 114/15
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDRGlaubhaftmachung des Zuflusses und der Höhe von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1973 bis 1983
LSG Sachsen, Urteil vom 12.02.2019 - Aktenzeichen L 5 RS 942/17
DRsp Nr. 2019/2659
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDRGlaubhaftmachung des Zuflusses und der Höhe von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1973 bis 1983
1. Der Zufluss von in der DDR an Arbeitnehmer rechtmäßig gezahlten Jahresendprämien kann durch Zeugenaussagen glaubhaft gemacht werden.2. Eine Glaubhaftmachung der Höhe von dem Grunde nach glaubhaft gemachten Jahresendprämien in einer Mindesthöhe in der Zeit von Juli 1968 bis Dezember 1982 ist zulässig.3. Eine Schätzung der Höhe der Prämienbeträge kommt nicht in Betracht.
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