SG Leipzig, vom 21.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RS 1166/13
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDRGlaubhaftmachung des Zuflusses und der Höhe von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1972 bis 1990
LSG Sachsen, Urteil vom 12.02.2019 - Aktenzeichen L 5 RS 840/17
DRsp Nr. 2019/2658
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDRGlaubhaftmachung des Zuflusses und der Höhe von Jahresendprämien für die Zuflussjahre 1972 bis 1990
1. Der Zufluss von in der DDR an Arbeitnehmer rechtmäßig gezahlten Jahresendprämien kann durch Zeugenaussagen glaubhaft gemacht werden.2. Eine Glaubhaftmachung der Höhe von dem Grunde nach glaubhaft gemachten Jahresendprämien in einer Mindesthöhe in der Zeit von Juli 1968 bis Dezember 1982 ist zulässig.3. Eine Schätzung der Höhe der Prämienbeträge kommt nicht in Betracht.
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