Die Berufungen der Beigeladenen zu 1 bis 4 gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 21. Juni 2018 werden als unzulässig verworfen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom
21. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Feststellung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall im Sinne des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII).
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