Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. November 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin auch deren außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50.
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