Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 1. September 2016 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalls.
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