LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 07.04.2022
L 14 U 73/21
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 04.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 75 U 98/16

Feststellung einer BerufskrankheitBeruf des ZimmerersMehrfacher Ursachenzusammenhang

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 07.04.2022 - Aktenzeichen L 14 U 73/21

DRsp Nr. 2022/14664

Feststellung einer Berufskrankheit Beruf des Zimmerers Mehrfacher Ursachenzusammenhang

Zur Feststellung einer Berufskrankheit ist ein Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Verrichtungen, diesen Verrichtungen und den schädigenden Einwirkungen sowie den Einwirkungen und der Erkrankung erforderlich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Oldenburg vom 4. Mai 2021 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei dem Kläger eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) – bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (LWS) durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zu chronischen oder chronisch-rezidivierenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen der LWS führen (im Folgenden: BK 2108) - vorliegt.