Feststellung des Unterhaltsbedarfs beim Kindergeldanspruch
BSG, Urteil vom 11.01.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 14/87
DRsp Nr. 1999/6835
Feststellung des Unterhaltsbedarfs beim Kindergeldanspruch
1. Es ist nicht nach BAföG -Bedarfssätzen, sondern unter Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsvorschriften zu beurteilen, ob der Kindergeldberechtigte einem verheirateten Kind überwiegend Unterhalt leistet, weil der Ehegatte des Kindes keinen ausreichenden Unterhalt leisten kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]