BSG - Urteil vom 11.01.1989
10 RKg 14/87
Normen:
BKGG § 2 Abs. 2a ; BGB § 1603 Abs. 1, § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BSGE 64, 244

Feststellung des Unterhaltsbedarfs beim Kindergeldanspruch

BSG, Urteil vom 11.01.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 14/87

DRsp Nr. 1999/6835

Feststellung des Unterhaltsbedarfs beim Kindergeldanspruch

1. Es ist nicht nach BAföG -Bedarfssätzen, sondern unter Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsvorschriften zu beurteilen, ob der Kindergeldberechtigte einem verheirateten Kind überwiegend Unterhalt leistet, weil der Ehegatte des Kindes keinen ausreichenden Unterhalt leisten kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 2 Abs. 2a ; BGB § 1603 Abs. 1, § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen
BSGE 64, 244