LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.02.2013
L 6 SB 5788/11
Normen:
BVG § 30 Abs. 16; BVG § 30 Abs. 17; SGB IX § 146 Abs. 2; SGB IX § 69 Abs. 4; SGB IX § 69 Abs. 5; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil D;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 24.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 SB 3793/10

Feststellung des Merkzeichens Berechtigung für eine ständige Begleitung im Schwerbehindertenrecht bei Gehörlosen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2013 - Aktenzeichen L 6 SB 5788/11

DRsp Nr. 2013/14377

Feststellung des Merkzeichens "Berechtigung für eine ständige Begleitung" im Schwerbehindertenrecht bei Gehörlosen

Bei Gehörlosen kann nach Abschluss der Gehörlosenschule und einer Ausbildung nicht aufgrund typischer Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit, vom Vorliegen des Merkzeichens B ausgegangen werden. Sofern früh ertaubte, aber des Lesens und Schreibens kundige Gehörlose unbekannte Wege erstmals zurückzulegen haben, können sie im Internet frei zugängliche Stadtpläne und genaue Wegbeschreibungen ebenso nutzen wie aktuell die auf den handesüblichen Smartphones verfügbaren Navigationsgeräte mit GPS-Peilung, die sogar eine Ortung ermöglichen.