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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, von den Versorgungsbezügen der Klägerin Beiträge nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz zu erheben.
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Rentnerin pflichtversichert. Sie bezieht neben ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versorgung nach dem
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