Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.03.2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit seiner Berufung wendet sich der Beklagte gegen seine Verurteilung durch das Sozialgericht (
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