Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 26. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt ein Viertel der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) streitig.
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