Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 3. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Schwerbehinderteneigenschaft der Klägerin streitig.
Die 1956 geborene, massiv übergewichtige (BMI 39,7) Klägerin, die mit ihrer Tochter gemeinsam in einem gemieteten Haus mit Garten lebt, arbeitet als Fahrerin für ihren Sohn. In dieser Tätigkeit ist sie bis zu vier Stunden täglich beschäftigt, um ihren Sohn mit dem PKW zu seinen Auftraggebern zu fahren.
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