Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 25.03.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge endgültig auf 5.000 € festgesetzt.
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