Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 4. Dezember 2007 und des Sozialgerichts Nürnberg vom 17. Mai 2006 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 13.193,51 Euro festgesetzt.
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