Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 17. April 2008 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht.
Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 10.4.1967 geborene Kläger ist algerischer Staatsbürger und begehrt die Zusicherung seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
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