LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.01.2013
L 4 P 758/11 KL
Normen:
SGB XI § 82; SGB XI § 84;

Festsetzung von Vergütungen und Entgelten für die stationäre Pflege in der sozialen Pflegeversicherung; Nachweispflichten; Plausibilität prospektiver Kosten und Personaldurchschnittskosten einer Service GmbH; Berücksichtigung von Eigenkapitalzinsen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2013 - Aktenzeichen L 4 P 758/11 KL

DRsp Nr. 2013/6773

Festsetzung von Vergütungen und Entgelten für die stationäre Pflege in der sozialen Pflegeversicherung; Nachweispflichten; Plausibilität prospektiver Kosten und Personaldurchschnittskosten einer Service GmbH; Berücksichtigung von Eigenkapitalzinsen

Zur Nachweispflicht aufgrund der Behauptung nicht leistungsgerechter Pflegevergütung in der Vergangenheit, zur Plausibilität der prospektiven Kosten einer Service GmbH und der prospektiven Personaldurchschnittskosten sowie zur Berücksichtigung von geltend gemachten Eigenkapitalzinsen bei der Bemessung der Pflegevergütung sowie der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung. Revision: B 3 P 1/13 R

1. Zur Nachweispflicht aufgrund der Behauptung nicht leistungsgerechter Pflegevergütung in der Vergangenheit, zur Plausibilität der prospektiven Kosten einer Service GmbH und der prospektiven Personaldurchschnittskosten sowie zur Berücksichtigung von geltend gemachten Eigenkapitalzinsen bei der Bemessung der Pflegevergütung sowie der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung.