SG Hamburg, vom 28.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 AL 1612/03
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ausbleibens beim anberaumten Erörterungstermin
LSG Hamburg, Beschluß vom 06.03.2006 - Aktenzeichen L 5 B 159/04 AL
DRsp Nr. 2007/20155
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ausbleibens beim anberaumten Erörterungstermin
Es ist ein Ordnungsgeld festzusetzen, wenn ein mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem Erörterungstermin geladener Beteiligter unentschuldigt ausbleibt. Dem steht nicht entgegen, dass der Termin anberaumt wurde, um eine gütliche Erledigung des Rechtsstreits zu versuchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]