SG München, vom 01.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 KR 470/04
Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Beschluß vom 14.06.2006 - Aktenzeichen L 15 B 365/05 KR KO
DRsp Nr. 2007/20034
Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine behauptete Veruntreuung von Prozesskostenhilfen kann nicht streitgegenständlich sein. Sie bleiben daher auch beim Beschwerdewert unberücksichtigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]