Festsetzung des Urlaubs im Wege einer einstweiligen Verfügung
ArbG Hamm, Beschluß vom 10.05.1983 - Aktenzeichen 1 Ga 7/83
DRsp Nr. 2005/1846
Festsetzung des Urlaubs im Wege einer einstweiligen Verfügung
Beantragt der Arbeitnehmer, im Wege einer einstweiligen Verfügung den Urlaubszeitpunkt festzusetzen, sind die betrieblichen Belange und die Interessen des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen.