Auf die Beschwerde der Klägerin wird Ziffer III. des Urteils des Sozialgerichts München vom 13. Februar 2014 abgeändert und der Streitwert auf 67.693,50 EUR festgesetzt.
II.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Gegenstand des zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreits vor dem Sozialgericht München war ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV).
Die Beklagte stellte mit Bescheid vom 08.06.2011 fest, dass der Beigeladene seit dem 30.03.2010 im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig geworden sei. Der eingelegte Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 27.01.2012 zurückgewiesen.
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