Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 25. Juni 2010 aufgehoben und der Streitwert auf 4.757,04 EUR festgesetzt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Streitwertes streitig.
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