I.
Die Klägerin hat mit Klageschrift vom 06.01.2003, bei dem Arbeitsgericht am 06.01.2003 eingegangen, eine Zahlungsklage erhoben. Gleichzeitig hat sie um Prozesskostenhilfe sowie um Beiordnung von B2xxxx aus H1xx nachgesucht mit dem Hinweis, dass eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Termin nachgereicht wird. In der mündlichen Verhandlung am 07.01.2003 ist auf Antrag der Klägerin gegen die säumige Beklagte ein Versäumnisurteil ergangen. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung erklärt, die PKH-Unterlagen würden umgehend nachgereicht.
Die Nachreichung erfolgte mit Schriftsatz vom 08.01.2003, der am 09.01.2003 bei dem Arbeitsgericht einging mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 06.01.2003 und einer Bescheinigung der Stadt H1xx vom 20.11.2002.
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