Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes
SG Hildesheim, Beschluss vom 15.11.2005 - Aktenzeichen S 12 SF 49/05
DRsp Nr. 2008/9248
Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes
Im einstweiligen Rechtschutzverfahren fallen oftmals niedrigere Gebühren als im Hauptsacheverfahren an. Ein Gebührenansatz oberhalb der Drittelgebühr ist in der Regel unbillig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]