SG Hildesheim - Beschluss vom 15.11.2005
S 12 SF 49/05
Normen:
RVG § 14 § 3 ;

Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes

SG Hildesheim, Beschluss vom 15.11.2005 - Aktenzeichen S 12 SF 49/05

DRsp Nr. 2008/9248

Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes

Im einstweiligen Rechtschutzverfahren fallen oftmals niedrigere Gebühren als im Hauptsacheverfahren an. Ein Gebührenansatz oberhalb der Drittelgebühr ist in der Regel unbillig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVG § 14 § 3 ;