Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.03.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine höhere Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall vom 08.04.2011.
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