BSG - Urteil vom 22.03.2006
B 12 KR 14/05 R
Normen:
SGB IV § 15 Abs. 1 ; SGB V § 240 Abs. 1 § 240 Abs. 4 S. 2 § 240 Abs. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
BSGE 96, 119
NZS 2007, 29
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 17.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 94/03
SG Trier, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 23/02

Festsetzung der Beitragshöhe freiwillig versicherter Selbstständiger durch die Krankenkasse

BSG, Urteil vom 22.03.2006 - Aktenzeichen B 12 KR 14/05 R

DRsp Nr. 2006/20442

Festsetzung der Beitragshöhe freiwillig versicherter Selbstständiger durch die Krankenkasse

Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit darf die Krankenkasse die Höhe der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten, der hauptberuflich selbstständig tätig ist, durch einen einstweiligen Bescheid regeln, wenn Nachweise für eine Prognose der zukünftigen Einnahmen noch nicht vorgelegt werden können. Der Versicherungsträger ist bei der endgültigen Beitragsfestsetzung nicht an eine einstweilige Festsetzung der Beitragshöhe gebunden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IV § 15 Abs. 1 ; SGB V § 240 Abs. 1 § 240 Abs. 4 S. 2 § 240 Abs. 4 S. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung.