LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.03.2011
13 Sa 2707/10
Normen:
EFZG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 42 Ca 8456/10

Feiertagsvergütung während des Urlaubs

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 2707/10

DRsp Nr. 2011/10637

Feiertagsvergütung während des Urlaubs

1. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Feiertage grundsätzlich zu vergüten, wenn diese in einen genehmigten Urlaub fallen. 2. Fallen hingegen Freischichten oder sonstige Freistellungen und gesetzliche Feiertage zusammen, entfällt eine Feiertagslohnzahlungspflicht nach dem EFZG.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. November 2010 - 42 Ca 8456/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Bezahlung von Feiertagen innerhalb eines Urlaubszeitraums (25. und 26.12.2009 sowie 02.04. und 05.04.2010) sowie um die Feststellung, dass die Beklagte dem Kläger gesetzliche Feiertage zu vergüten hat, wenn diese in einen genehmigten Urlaub fallen.