OLG Düsseldorf, vom 20.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen I-15 U 25/11
LG Düsseldorf, vom 03.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 182/10
Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und zur Implantation eines anderen ICD als einen durch Körperverletzung verursachten Schaden i.S.d. Art. 1 RL 85/373/EWG
BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - Aktenzeichen VI ZR 327/12
DRsp Nr. 2013/19685
Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und zur Implantation eines anderen ICD als einen durch Körperverletzung verursachten Schaden i.S.d. Art. 1 RL 85/373/EWG
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt:1. Ist Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Amtsblatt Nr. 1 210 vom 7. August 1985, S. 29-33) dahin auszulegen, dass ein Produkt, wenn es sich um ein in den menschlichen Körper implantiertes Medizinprodukt (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator - ICD) handelt, bereits dann fehlerhaft ist, wenn bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie eine Fehlfunktion aufgetreten, ein Fehler des im konkreten Fall implantierten Geräts aber nicht festgestellt ist?2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird: Handelt es sich bei den Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und zur Implantation eines anderen ICD um einen durch Körperverletzung verursachten Schaden im Sinne der Art. 1, Art. 9 Satz 1 lit. a der ?
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