Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier betriebsbedingter Kündigungen.
Die am 18.04.1960 geborene, verheiratete Klägerin ist eine ausgebildete Damenschneiderin und graduierte Schnitttechnikerin. Sie steht seit dem 12.01.1987 als technische Angestellte zu einer Bruttovergütung von aktuell 2300 EUR in den Diensten der Beklagten und arbeitete zuletzt im Bereich des Produktionsschnitts.
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