ArbG Mainz, vom 09.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2302/13
Fehlerhaft zustande gekommene Regelungsabrede bei unbestimmter Übertragung von Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrats auf den BetriebsausschussKlage einer Fuhrparkdisponentin auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu einer dem Teilzeitbegehren entgegenstehenden Regelungsabrede mit dem Betriebsrat
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.06.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 216/14
DRsp Nr. 2015/17343
Fehlerhaft zustande gekommene Regelungsabrede bei unbestimmter Übertragung von Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrats auf den BetriebsausschussKlage einer Fuhrparkdisponentin auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu einer dem Teilzeitbegehren entgegenstehenden Regelungsabrede mit dem Betriebsrat
1. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BetrVG hat der Betriebsrat die allgemeine Aufgabe, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern; diese Förderungspflicht hat er bei der Ausübung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 2BetrVG zu beachten, was jedoch nicht notwendig zum Vorrang der Interessen einzelner Beschäftigter führt, die Familienpflichten zu erfüllen haben, da die Betriebsparteien hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und der Folgen der von ihnen gesetzten Regeln einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative haben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.