Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 23.08.2011 -
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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