LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.11.2011
5 Ta 183/11
Normen:
ZPO § 114 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 23.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 691/11

Fehlende Erfolgsaussicht der Vergütungsklage bei unterlassener Begründung der Aktivlegitimation nach Darlegungen der Beklagten zum Krankengeldbezug

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.11.2011 - Aktenzeichen 5 Ta 183/11

DRsp Nr. 2012/1262

Fehlende Erfolgsaussicht der Vergütungsklage bei unterlassener Begründung der Aktivlegitimation nach Darlegungen der Beklagten zum Krankengeldbezug

Eine Vergütungsklage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Klägerin zu dem von der Beklagten behaupteten Krankengeldbezug nicht geäußert hat.

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 23.08.2011 - 2 Ca 691/11 - wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 300,00 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Gründe:

I. Das Arbeitsgericht ist letztlich im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung u.a. für die Zahlung von Arbeitsentgelt für den Monat März 2011 keine hinreichende Erfolgsaussicht gemäß §§ 114 ff. ZPO hat.