Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.05.2011 -
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer außerordentlichen, betriebsbedingten Änderungskündigung sowie über Zahlungsansprüche der Klägerin gegen die Beklagte und insoweit auch über die Frage, ob die deutsche Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität der Beklagten ausgeschlossen ist.
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