Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Januar 2008, das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 23. März 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 4. Dezember 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. August 2002 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beigeladenen in allen Rechtszügen.
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Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung der rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung seiner beigeladenen Ehefrau.
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