BSG - Urteil vom 04.06.2009
B 12 KR 3/08 R
Normen:
SGB V § 10 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 24.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 191/06
SG Hannover, vom 23.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 KR 679/02

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

BSG, Urteil vom 04.06.2009 - Aktenzeichen B 12 KR 3/08 R

DRsp Nr. 2009/27255

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Zum Ausschluss der Familienversicherung wegen Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit genügt nicht bereits die gesellschaftsrechtliche Stellung als Alleingesellschafter und Mitgeschäftsführer einer GmbH.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Januar 2008, das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 23. März 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 4. Dezember 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. August 2002 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beigeladenen in allen Rechtszügen.

Normenkette:

SGB V § 10 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung der rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung seiner beigeladenen Ehefrau.