LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 25.02.2009
2 Sa 335/08
Normen:
TVG § 4 Abs. 5; TVK (Kulturorchester) § 21 b; TVK (Kulturorchester) § 24 Satz 1; TVK (Kulturorchester) § 55;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 17.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 604/08

Familiengebundener Ortzuschlag für Musiker in Kulturorchester

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 335/08

DRsp Nr. 2009/5796

Familiengebundener Ortzuschlag für Musiker in Kulturorchester

Nach Ersetzung des BAT durch den TVöD wirkt die dynamische Verweisung des § 21 Buchstabe b, § 24 Satz 1 des Tarifvertrages für Musiker und Kulturorchester (TVK) auf die BAT-Regelung zum Ortszuschlag nunmehr statisch weiter.

[Hinweise des Gerichts: In einer Parallelsache ist bereits unter dem Aktenzeichen 6 AZR 508/08 Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.]

Tenor:

I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 5; TVK (Kulturorchester) § 21 b; TVK (Kulturorchester) § 24 Satz 1; TVK (Kulturorchester) § 55;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den familiengebundenen Ortszuschlag.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1994 als 2. Konzertmeister beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in der jeweils geltenden Fassung mit den ihnen ergänzenden endenden oder an seine Stelle tretende Tarifverträge Anwendung. Dieser enthält unter anderem folgende Regelung:

- § 21 Vergütung

Die Vergütung des Musikers besteht aus

a) Grundvergütung

b) dem Ortszuschlag

c) (gestrichen)

d) der Tätigkeitszulage.

- § 24 Ortszuschlag