Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.02.2010 wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
A. Die Parteien streiten darüber, ob ihr im Januar 2008 begründetes Arbeitsverhältnis auf Grund Befristung am 31. 08.2008 geendet hat.
Das beklagte Land hatte per Inserat eine Verwaltungsangestellte für eine bis zum 31.08.2008 befristete Teilzeittätigkeit in der Justivollzugsanstalt Willich I gesucht. Die Klägerin bewarb sich um die Stelle. Aufgrund eines Vorstellungsgesprächs in der 2. KW 2008 erhielt sie eine kurzfristige Einstellungszusage.
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