Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen -1. Kammer für Sozialgerichtssachen -vom 08.03.2007 geändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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