Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 07.07.2009 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61,33 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 6/7, die Klägerin zu 1/7.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltungsansprüche der Klägerin.
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