Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 21. Januar 2013 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig für die Zeit vom 14. Januar bis 12. Mai 2013 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 336,00 EUR monatlich zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat der Antragstellerin 4/5 der Kosten des gesamten Verfahrens zu erstatten.
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