LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.06.2011
13 Sa 366/11
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 2; Rahmenvereinbahrung zur Richtlinie 70/1999/EG § 5 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1442/09

Europarechtskonforme Befristung von Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 366/11

DRsp Nr. 2011/15912

Europarechtskonforme Befristung von Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund

Die Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist europarechtskonform.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 15.12.2010 - 4 Ca 1442/09 - wird auf seine Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 2; Rahmenvereinbahrung zur Richtlinie 70/1999/EG § 5 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages, hilfsweise um die Beschäftigung des schwerbehinderten Klägers ab 3. März 2009 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie weiterhin hilfsweise um die Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen behaupteter Diskriminierung des Klägers beim Bewerbungsverfahren.