EuGH - 27.03.1980 (Rs 129/79) - DRsp Nr. 1996/13705
EuGH, vom 27.03.1980 - Aktenzeichen Rs 129/79
DRsp Nr. 1996/13705
a. Der in Art. 119EWG-Vertrag enthaltene Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Männer und Frauen gleichzeitig die gleiche Arbeit für denselben Arbeitgeber leisten.b. Der Grundsatz des gleichen Entgelts greift auch dann ein, wenn eine Arbeitnehmerin für ihre Arbeit ein geringeres Entgelt erhalten hat als ein Arbeitnehmer, der vor ihrer Einstellungszeit beschäftigt war und der die gleiche Arbeit geleistet hat.