LAG Hamm - Urteil vom 04.03.1996
16 Sa 1407/95
Normen:
BErzGG § 4 ; BetrVG § 77 ;
Fundstellen:
Streit 1997, 85
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 11.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3647/94

Erziehungsurlaub: Wiedereinstellung nach Ende des Erziehungsurlaubs

LAG Hamm, Urteil vom 04.03.1996 - Aktenzeichen 16 Sa 1407/95

DRsp Nr. 2001/5892

Erziehungsurlaub: Wiedereinstellung nach Ende des Erziehungsurlaubs

Es läßt sich mit dem Zweck der Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach der Kindererziehung und dem Ziel, Familie und Beruf besser miteinander verbinden zu können, nicht vereinbaren, wenn eine Betriebsvereinbarung dahingehend ausgelegt wird, dass sie den Mitarbeiterinnen, die von den Begünstigungen der Betriebsvereinbarung Gebrauch machen, die Wiedereinstellung auf unabsehbare Zeit verweigert.

Normenkette:

BErzGG § 4 ; BetrVG § 77 ;
Vorinstanz: ArbG Herne, vom 11.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3647/94
Fundstellen
Streit 1997, 85