ArbG Saarbrücken, vom 08.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 21/94
Erziehungsurlaub: Rechtsmissbrauch bei Inanspruchnahme
LAG Saarland, Urteil vom 17.05.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 7/95
DRsp Nr. 2001/5680
Erziehungsurlaub: Rechtsmissbrauch bei Inanspruchnahme
Die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs gemäß § 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BErzGG durch eine Lehrerin in der Weise, daß die Schulferien bei der Festlegung der beanspruchten Zeiträume des Erziehungsurlaubs ausgenommen werden, kann rechtsmissbräuchlich sein (§ 242BGB).