Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10.10.2012 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle der bereits gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
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