Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 8. November 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Überprüfungsverfahren die Aufhebung eines Bescheides der Beklagten über die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung.
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