LSG Niedersachsen - Urteil vom 01.03.2006
L 3 KA 92/03
Normen:
EBM-Ä Teil A Ziffer 4.3;
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 12.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 35/01

Erweiterung des Praxisbudgets für einen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt für Anästhesiologie

LSG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.2006 - Aktenzeichen L 3 KA 92/03

DRsp Nr. 2007/20270

Erweiterung des Praxisbudgets für einen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt für Anästhesiologie

Voraussetzung für die Erweiterung des Praxisbudgets nach Ziffer 4.3 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM für einen schwerpunktmäßig schmerztherapeutisch tätigen Anästhesisten ist seine Zugehörigkeit zu den Teilnehmern der Schmerztherapie-Vereinbarung oder die Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten entsprechend den Vorgaben der Schmerztherapie-Vereinbarung in seiner Praxis. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EBM-Ä Teil A Ziffer 4.3;
Vorinstanz: SG Bremen, vom 12.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 35/01