I.
Streitig ist, ob überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse steuerfrei sind.
Die in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) wohnhaften Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren 1997 bis 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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