BSG - Urteil vom 26.01.2000
B 6 KA 51/98 R
Normen:
SGB V § 116 S. 2; Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst. a, § 31a;
Fundstellen:
NZS 2000, 625
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 11 KA 177/97 - 29.04.1998,
SG Düsseldorf, vom 05.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 Ka 125/97

Erteilung von Institutsermächtigungen

BSG, Urteil vom 26.01.2000 - Aktenzeichen B 6 KA 51/98 R

DRsp Nr. 2000/7925

Erteilung von Institutsermächtigungen

1. Die Erteilung von Institutsermächtigungen ist nur zulässig, wenn persönlichen Ermächtigungen von Ärzten rechtlich relevante Hindernisse entgegenstehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 116 S. 2; Ärzte-ZV § 31 Abs. 1 Buchst. a, § 31a;

Gründe:

I

Streitig ist, ob eine ärztlich geleitete Einrichtung Anspruch auf Erteilung einer Ermächtigung hat.

Die Klägerin ist eine GmbH, die eine private Tagesklinik für ambulante und teilstationäre Rehabilitation bei Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates sowie bei neurologischen Erkrankungen betreibt. Sie wird von einem Arzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin geleitet; seine Stellvertreterin hat die gleiche Qualifikation. Beide Ärzte führen außerdem die Zusatzbezeichnungen Sportmedizin und Chirotherapie, der Leiter ferner die Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie und Rehabilitationswesen.